Aufgrund eines Beschlusses der Internationalen Schifffahrtskommission für den Bodensee
werden Motoren, die eine Abgastypenprüfung gemäß EU-Sportboot-
Richtlinie aufweisen, seit 2006 auf dem Bodensee zugelassen. Bei Ottomotoren ist
die Leistung mit 74 kW limitiert; darüber müssen die Triebwerke die Erfüllung der
Abgasstufe 2 gemäß Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) nachweisen. Für Dieselmotoren
besteht keine Leistungsgrenze, wenn die gemäß BSO Stufe 2 gültigen
Grenzwerte für die Massenemissionen erfüllt werden.
Zur aktuellen Statistik ergeben sich folgende Bemerkungen:
- Auf dem Bodensee sind per 1.1.2007 57.721 Wasserfahrzeuge registriert. Das
sind um 64 Einheiten mehr als in der letzten Berichtsperiode. - Die Summe aller Verbrennungskraftmaschinen (VKM) hat um 298 Stück
abgenommen. Diese Zahl setzt sich aus 1065 außer Betrieb genommenen
Zweitakt-Ottomotoren zusammen, denen eine Zunahme um 127 Dieselmotoren
und 640 Viertakt-Ottomotoren gegenübersteht.
Von den als besonders gewässertoxisch bekannten Zweitakt-Ottomotoren sind
noch 4.201 Einheiten registriert, was einem Anteil von 7,3% der Wasserfahrzeuge
entspricht.
- Seit Einführung der Abgasgrenzwerte auf dem Bodensee wurden 11.078
Zweitakt-Ottomotoren aus dem Verkehr genommen. Unter der Voraussetzung
gleicher Einsatzbedingungen wie damals entspricht dies einer Entlastung des
Gewässers um 74,2 % unverbrannter Kohlenwasserstoffe.
- Der Anteil von Booten mit Elektromotor ist leicht rückläufig bei einem Anteil
von rund 1% aller registrierten Wasserfahrzeuge.
- 37,1% aller Wasserfahrzeuge besitzen keinen Motor (kennzeichnungspflichtige
Segel- und Ruderboote und ähnliche).
- 19.364 Motoren ohne Abgastypenprüfung stehen 12.419 VKM gemäß Stufe 1,
3.345 Triebwerke gemäß Stufe 2 und 628 Motoren gemäß EU-Sportboot-
Richtlinie entgegen.