Aufgrund eines Beschlusses der Internationalen Schifffahrtskommission für den Bodensee werden Motoren, die eine Abgastypenprüfung gemäß EU-Sportboot-Richtlinie aufweisen, seit 2006 auf dem Bodensee zugelassen. Bei Ottomotoren ist die Leistung mit 74 kW limitiert; darüber müssen die Triebwerke die Erfüllung der Abgasstufe 2 gemäß Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) nachweisen. Für Dieselmotoren besteht keine Leistungsgrenze, wenn die gemäß BSO Stufe 2 gültigen
Grenzwerte für die Massenemissionen erfüllt werden.
Zur aktuellen Statistik ergeben sich folgende Bemerkungen:
Auf dem Bodensee sind per 1.1.2009 57.016 Wasserfahrzeuge registriert. Das sind um 705 Einheiten weniger als in der letzten Berichtsperiode.
Die Summe aller Verbrennungskraftmaschinen (VKM) hat um 53 Stück zugenommen. Diese Zahl setzt sich aus 895 außer Betrieb genommenen Zweitakt- Ottomotoren zusammen, denen eine Zunahme um 235 Dieselmotoren und 713 Viertakt-Ottomotoren gegenübersteht.
Von den als besonders gewässertoxisch bekannten Zweitakt-Ottomotoren sind noch 3.306 Einheiten registriert, was einem Anteil von 5,8% der Wasserfahrzeuge entspricht.
Seit Einführung der Abgasgrenzwerte auf dem Bodensee hat die Zahl der Zweitakt-Ottomotoren um 11.973 abgenommen. Unter der Voraussetzung gleicher Einsatzbedingungen wie damals entspricht dies einer Entlastung des Gewässers um 76,7 % unverbrannter Kohlenwasserstoffe.
Der Anteil von Booten mit Elektromotor ist wieder etwas angestiegen, vornehmlich im Leistungsbereich bis 4,4 kW. Der Anteil beträgt rund 1,2% aller registrierten Wasserfahrzeuge.
36% aller Wasserfahrzeuge besitzen keinen Motor (kennzeichnungspflichtige Segel- und Ruderboote und ähnliche).
17.895 Motoren ohne Abgastypenprüfung stehen 12.104 VKM gemäß Stufe 1, 3.904 Triebwerke gemäß Stufe 2 und 1906 Motoren gemäß EU-Sportboot-Richtlinie entgegen. Damit weist erstmals mehr als die Hälfte des Motorenbestandes eine Abgastypenprüfung auf.