Förderbare Vorhaben
Um den Gemeinden einen Anreiz zu geben, in Vorhaben des ÖPNV zu investieren, wurden von der Landesregierung bereits im Jahre 1990 Richtlinien über die Förderung kommunaler und regio-naler Nahverkehrsvorhaben in Kraft gesetzt.
Art und Umfang der Förderung
je nach Finanzkraft 25 % bis 40 % jener Kosten, die eine Gemeinde zur Umsetzung einer Maßnahme aufgewendet hat. Ortsfeste Anlagen für den regionalen Verkehr (Haltestellen, Bahnhöfe, Infosäulen etc.) werden dabei mit einem um 10 % erhöhten Förderungssatz gefördert.
Förderbare Aufwendungen
Es werden Kosten für Studien, Angebotsverbesserungen, Investitionskosten für die Errichtung oder Verbesserung der erforderlichen Infrastruktur (z.B. Haltestellen, Buswartehäuschen, Fahrscheinautomaten etc.) und Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Werbung gefördert.
Gesamte Förderungsrichtlinie
Die gesamte Förderungsrichtlinie finden Sie unter Anträge und Formulare.
Entwicklung der Landesförderung
Die Aufwendungen des Landes über die letzten Jahre sind der untenstehenden Infobox zu entnehmen.
Download:
Entwicklung der ÖPNV-Förderung (9 kB)
Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme