Die Förderung von Photovoltaikanlagen im Jahr 2013 erfolgt entweder durch Investitionszuschüsse im Rahmen des Klima- und Energiefonds (KLIEN) oder für Anlagen ab 5 kWpeak durch Einspeisetarife im Rahmen des Ökostromgesetzes.
Weiters wird 2013 eine Förderung für Photovoltaikanlagen auf von Bauträgern neu errichteten Mehrwohnungshäusern gewährt.
Unabhängig von der Förderung muss für PV Anlagen immer der „Antrag auf Anerkennung als Ökostromanlage“ gestellt werden. Details dazu siehe am Ende dieser Seite.
Förderung im Rahmen des Klima- und Energiefonds 2013 (KLIEN)
Die Förderaktion des KLIEN 2013 startet am 12.04.2013. Die genauen Infos finden Sie auf der Homepage www.pv2013.at. Die Förderung wird wie in den Vorjahren durch die Kommunalkredit KPC abgewickelt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die PV Hotline der Kommunalkredit KPC (Tel.: T: +43 (1) 31 6 31-730).
Förderung im Rahmen des Ökostromgesetzes für Anlagen > 5 kWpeak
Anlagen > 5 kWpeak werden bundesweit im Rahmen des Ökostromgesetzes auf Basis verordneter Einspeisetarife und Investitionszuschüssen gefördert. Derzeit ist die Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012 in Kraft (siehe Infobox). Die gesamte Abwicklung der Förderung erfolgt durch die Ökostrommanagement AG (oem-ag). Eine Vorgehensweise für den Vertragsabschluss mit der oem-ag finden Sie auf deren Homepage. Beachten Sie bitte, dass für die Antragsstellung bei der oem-ag der Bescheid Anerkennung als Ökostromanlage vorliegen muss (siehe auch unter Pkt. „Anerkennung als Ökostromanlage“).
Für Fragen zur Förderung im Rahmen des Ökostromgesetztes wenden Sie sich bitte direkt an die oem-ag (Mail: info@oem-ag.at; . Tel.: +43 5 787 66-20).
Förderung von Photovoltaikanlagen auf neu errichteten Mehrwohnungshäusern
Photovoltaikanlagen auf von Bauträgern neu errichteten Mehrwohnungshäusern können einen einmaligen Zuschuss in Höhe von € 250,-- bis € 300,-- pro kWPeak erhalten. Förderungsvoraussetzung ist u.a., dass das versorgte Gebäude einen HWB von maximal 25 kWh/m²BGF und Jahr aufweist und die Anlage in den Besitz der Wohnungseigentümergemeinschaft übergeht. Die genauen Informationen zur Förderung finden Sie in den „Richtlinien Photovoltaikanlagen für Mehrwohnungshäuser 2013“.
Die Abwicklung dieser Förderung erfolgt durch das Land Vorarlberg. Für Fragen zur Förderung wenden Sie sich an den Fachbereich Energie- und Klimaschutz des Amtes der Vorarlberger Landesregierung (Tel. 05574 511-26120).
Anerkennung als Ökostromanlage
Die Anerkennung als Ökostromanlage ist unabhängig von der Förderung für jede Photovoltaikanlage erforderlich. Bei einer Förderung im Rahmen des Ökostromgesetztes ist der Bescheid „Anerkennung als Ökostromanlage“ Voraussetzung für den Vertragsabschluss mit der oem-ag und muss bereits bei der Antragsstellung vorliegen.
Folgende Unterlagen sind für die Anerkennung als Ökostromanlage erforderlich:
1. Alle für den Bau und Betrieb und Betrieb der Anlage erforderlichen Bescheide und Genehmigungen. In der Regel sind das:
2. Antrag auf Anerkennung als Ökostromanlage stellen. (Formular: „Photovoltaikanlagen – Antrag auf Anerkennung“)
Zuständig für die Anerkennung als Ökostromanlage ist die Abteilung VIb Wirtschaftsrecht beim Amt der Vorarlberger Landesregierung (e-mail: wirtschaftsrecht@vorarlberg,at; Tel. 05574/511/26205).
Download:
oekostrom-einspeisetarifverordnung-2012 (182 kB)
Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme