Eine Stichwahl ist durchzuführen, wenn im ersten Wahlgang am 25. April 2010 keiner der Wahlwerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Die Stichwahl findet zwischen jenen beiden Wahlwerbern statt, die im ersten Wahlgang die meisten gültigen Stimmen erhalten haben. Der gesetzlich vorgesehene Termin für die Stichwahl ist der dritte Sonntag nach dem ersten Wahlgang, das ist der 16. Mai 2010.