Der Jugendbeirat berät die Landesregierung in allen Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche betreffen, bei der Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen, die Kinder und Jugendliche betreffen in Fragen der Jugendförderung, insbesondere bei der Erlassung der Förderungsrichtlinien in anderen für Kinder und Jugendliche bedeutsamen Fragen.
Der Jugendbeirat kann auch Anregungen machen und andere Behörden und Einrichtungen Informationen und Beratung anbieten.
Die Aufgaben des Jugendbeirates:
Dem Jugendbeirat gehören als Mitglieder an:
Eine Jugendorganisation kann bei einer nachgewiesenen Mitgliederzahl von
300 bis 1500 Mitglieder - 1 Mitglied
1500 bis 3000 Mitglieder - 2 Mitglieder
3000 bis 5000 Mitglieder - 3 Mitglieder
über 5000 Mitglieder - 4 Mitglieder
in den Jugendbeirat vorschlagen.
Kontakt:
Gesellschaft, Soziales und Integration – Jugend und Familie (LageplanFahrplan)
Download:
Landesjugendbeiratsfolder (2.1 MB)
Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme