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Soziales - Mindestsicherung (Sozialhilfe)

Aufgaben und Leistungen

Im Rahmen der Sozialhilfe werden die notwendigen Hilfen zur Führung eines menschenwürdigen Lebens sichergestellt.

Dem traditionellen Hilfebedarf entsprechen die im Sozialhilfegesetz vorgesehenen Tatbestände der Hilfsbedürftigkeit sowie Arten der Sozialhilfe und daraus ableitbaren Zielgruppen hilfsbedürftiger Personen, denen entweder der ausreichende Lebensunterhalt fehlt oder die in besonderen Lebenslagen Hilfe benötigen: ältere und pflegebedürftige Menschen, Familien, Kranke, werdende Mütter und Wöchnerinnen, Personen ohne wirtschaftliche Lebensgrundlage, Obdachlose und nicht sesshafte Personen, Gastarbeiter, Flüchtlinge und andere Zuwanderer usw.

Für die Abwicklung der Verfahren und Zuerkennung von Hilfe im Einzelfall sind weitgehend die Bezirkshauptmannschaften zuständig.

Nähere Informationen über die Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe finden Sie in der Broschüre "Sozialhilfe in Vorarlberg".

Infobox

Download:

Sozialhilfe in Vorarlberg (809 kB)

Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme


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