Die Vorarlberger Landesregierung hat am 4. Oktober 2011 beschlossen auch in der Heizperiode 2011/2012 einen Heizkostenzuschuss an Personen bzw Haushalte mit niedrigen Einkommen zu gewähren.
Das Land Vorarlberg ist im Rahmen der Grundversorgungsvereinbarung mit dem Bund (nach Artikel 15a B-VG) für die vorübergehende Grundversorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden (Asylwerbern, Asylberechtigten während der ersten vier Monate nach Asylgewährung, Vertriebenen und anderen nicht abschiebbaren Menschen), die im Bundesland Vorarlberg wohnen, zuständig. Die Grundversorgung umfasst insbesondere die Unterbringung, Verpflegung und Krankenversorgung dieser Menschen.