Der Name "Vorarlberg" bürgert sich erst ab 1750 ein und symbolisiert die Einigung und das Zusammenwachsen der Gebiete vor dem Arlberg zu einem Land.
Rechtsgrundlagen
Landesverfassung
Art. 1 Abs. 1: Vorarlberg ist ein selbständiges Land des Bundesstaates Österreich.
Geschichte
Vorarlberg ist ein junges Land. Der Name hat sich erst vor rund 230 Jahren verfestigt. Ein Vorarlberg-Bewusstsein entwickelte sich erst mit der Zeit.
Im Landtag vor dem Arlberg sitzen dem Landesfürsten Vertreter von 24 kleinen „Ländern“ gegenüber, die sich in ihren Verfassungen zum Teil erheblich unterscheiden.
Doch ab 1750 gehen Maria Theresia und Josef II. daran, die Herrschaften vor dem Arlberg zu einem Land Vorarlberg mit einheitlicher Verwaltung und Rechtsordnung zu formen; gegen den Willen der Stände, die nicht gleichförmige "Vorarlberger" werden wollen. 1765 kommt die Reichsgrafschaft Hohenems mit dem Reichshof Lustenau hinzu, 1804 die Reichsherrschaft Blumenegg und die Propstei St. Gerold.
Im Widerstand gegen Napoleons Heere und gegen die Modernisierung in bayerischer Zeit (Volkserhebung 1809) wächst die Schicksalsgemeinschaft. Das folgende Ringen um einen eigenen Landtag fördert das Landesbewusstsein - ein Vorarlberg-Bewusstsein, das demokratisch und föderalistisch geprägt wird. Die Abgrenzung gegenüber Tirol führt zudem zur Betonung einer "alemannischen" Eigenart.
Als die Österreichischen Bundesbahnen im November 1964 das neue Flaggschiff ihrer Bodenseeflotte auf "Karl Renner" taufen wollen, entlädt sich die Protesthaltung gegen den "Wiener Zentralismus". 20.000 Demonstranten ziehen zur Schiffswerft nach Fußach, wo Aktivisten das Schiff kurzerhand auf den Namen "Vorarlberg" (not)taufen.
>> Alois Niederstätter – Von den "Herrschaften enhalb des Arlbergs" zum Land Vorarlberg